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KANZLEI
ANCA
KÜBLER
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RECHTSANWÄLTIN
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Beratung und Vertretung in Stalkingfällen
Das Phänomen „Stalking“ (engl. für Heranpirschen) umfasst zahlreiche Verhaltensweisen wie
Es gibt derzeit verschiedene rechtliche Möglichkeiten, diesem Terror derzeit Einhalt zu gebieten. So gibt es seit 2007 einen neuen Straftatbestand (§ 238 StGB - Nachstellung), welcher Stalking unter Strafe stellt. Deshalb wird in einer ausführlichen Beratung der spezielle Fall analysiert. Ich erarbeite Strategien zum Schutz vor weiteren Übergriffen und schlage die jeweils möglichen rechtlichen Schutzinstrumentarien vor. Außerdem vermittle ich an andere Hilfeeinrichtungen, um ein weiteres professionelles Vorgehen zu gewährleisten. Sollte ein gerichtliches Vorgehen für sinnvoll erachtet werden, so vertrete ich die Opfer sowohl im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage als auch im Strafverfahren gegen den Täter. |
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