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Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Kanzlei Anca Kübler.
Als Rechtsanwältin habe ich mich auf die Bereiche Opferschutzrecht und Familienrecht spezialisiert und langjährig Erfahrungen in diesen Bereichen sammeln können.
Ich vertrete sowohl Opfer von Straftaten wie z.B. Vergewaltigung, versuchter Tötung oder Kindesmissbrauch, als auch Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking. Durch vielfältige Fortbildungen und beispielsweise die Teilnahme an interdisziplinären Tagungen in diesen Bereichen kann ich nicht nur die rechtliche Seite betrachten, sondern sehe auch die häufig mit Straftaten verbundenen psychischen und psychosozialen Folgen. So ist es möglich, Betroffene in dieser besonderen Situation sensibel und kompetent zu begleiten und zu vertreten.
Im Bereich des Familienrechtes sehe ich das Kindeswohl als zentrales Thema. Kinder sind oft im Spannungsfeld zwischen den Eltern und doch häufig das schwächste Glied. Hier ist es wichtig, Eltern den Blick für ihr Kind zu ermöglichen und sie auch dahingehend zu beraten und zu vertreten.
Im Sommer 2002 gründete ich meine Kanzlei, welche sich damals noch am Nürnberger Ei in der Südvorstadt befand. Bereits nach wenigen Tagen musste der Kanzleibetrieb schon wieder ruhen, denn die Flut vom August 2002 hielt die gesamte Stadt in Atem. So richtig Durchstarten war daher erst ab September 2002 möglich. Seit diesem Zeitpunkt vertrete ich nun Betroffene von Straftaten sowie Familien und helfe bei kleinen und großen rechtlichen Problemen.
Ich bitte ich um Beachtung folgender Regeln:
- Terminvereinbarungen bitte telefonisch oder via Mail erledigen.
- Bitte sehen Sie von Besuchen in der Kanzlei ab, wenn Sie sich krank fühlen oder innerhalb der letzten Tage direkten Kontakt zu einer an COVID-19- infizierten Person hatten. Geben Sie in diesen Fällen bitte telefonisch kurz Bescheid. Wir finden gemeinsam einen Weg. Ich biete ggf. auch die telefonische Beratung sowie eine Video-Beratung an.
- Bitte bringen Sie einen FFP2-Mund-Nasenschutz zu Ihrer Besprechung mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Zum 01.01.2023 erhöht sich das Kindergeld auf 250 € je Kind. Die Staffelung nach dem 1. oder 3. Kind entfällt. Zukünftig wird für jedes Kind der gleiche Betrag ausgezahlt.
Am 25.11. wurde der jährliche Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen auch in Dresden begangen. Das Dresdner Bündnis gegen häusliche Gewalt war daher mit der Aktion "Licht ins Dunkel bringen" präsent. Vor dem orange erleuchteten Kulturpalast (passend zum Orange Day) wurde der betroffenen Frauen und Kinder in Dresden gedacht. Dabei wurde die Zahl 1575 mit Kerzen symbolisiert, denn im Jahr 2021 mussten insgesamt 1575 Frauen und ihre Kinder Kontakt mit der Interventionsstelle DIK und dem Frauenschutzhaus Dresden aufnehmen.
Im Format "Kripo live" wurde am 18.09.2022 auch das Phänomen Femizid behandelt. Von Femiziden wird gesprochen, wenn Frauen aufgrund ihres Frau-Seins getötet werden. Die oft in den Medien als "Beziehungstat" oder "Familientragödie" bezeichneten Femizide sollten als das benannt werden, was sie sind: Gewaltverbrechen gegen Frauen.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (Tel: 08000 116 016) hat mit erfahrenen Autor*innen eine graphic novel entwickelt, welche einen neuen Zugang zum Thema häusliche Gewalt ermöglicht. Sie finden die Geschichte hier.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Verschärfung des Strafrahmens bei sexueller Gewalt gegen Kinder beschlossen.
Damit sind ab Inkrafttreten der Änderungen am 01.01.2022 beispielsweise der Missbrauch von Kindern oder der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen eingestuft. Die Rechtsfolge ist nunmehr Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Am 03.11.2021 fand in der Dreikönigskirche eine Fachveranstaltung der Opferbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung statt. Hintergrund war eine Vernetzung und ein Erfahrungsaustausch von beteiligten Professionen im Fall von Terrorismus und Extremismus. Ich durfte im Rahmen eines Impulsvortrages die Opferschutzperspektiven aus Sicht der Nebenklage erläutern.