Bautzner Str. 34 / 36
01099 Dresden (Neustadt)

Tel.: 0351 64 75 64 64
Fax: 0351 64 75 64 60

Anfrage per Mail
info_at_kanzlei-anca-kuebler.de

Kosten

Erstberatung

Nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beträgt die Gebühr für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 €. Je nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Beratung, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie der Bedeutung für die Mandant*innen kann von diesem Pauschalbetrag abgewichen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Nebenklage / Zeugenbeistand

Für Opfer von besonders schwerwiegenden Straftaten sowie für Angehörige von Getöteten oder kindliche Opfer gibt es die Möglichkeit, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger*in anzuschließen und damit aktiv am Verfahren teilzunehmen. So hat die Nebenkläger*in das Recht, eigene Beweisanträge zu stellen, Zeugen und Angeklagte zu befragen sowie auch einen eigenen Antrag zum Strafmaß zu stellen.

Oft ist es dem Opfer aufgrund der noch immer andauernden Auswirkungen der Straftat jedoch nicht möglich, allein seine Ansprüche und Rechte im Gerichtsverfahren durchzusetzen.

Hier steht die anwaltliche Nebenklagevertreterin zur Seite und nimmt die Rechte des Opfers im Verfahren wahr. Bei nebenklagefähigen Delikten besteht die Möglichkeit, eine Anwält*in auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen bzw. bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten. Dies ist bereits vor Anklageerhebung möglich und kann auch erst in der zweiten Instanz beansprucht werden.

Unterstützung durch den Weissen Ring e.V.

Der bundesweite Opferhilfeverein Weisser Ring e.V. ist auch in Sachsen und Dresden aktiv. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden beraten und unterstützen von Straftaten Betroffene. Nach vorheriger Prüfung ist es möglich, dass der Verein die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung übernimmt. Hierfür wird ein sog. Beratungsscheck ausgehändigt, welcher dann bei der Erstberatung in der Kanzlei vorgelegt werden muss. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Weissen Ring e.V. 

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung bereits abgeschlossen haben lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen. Hieraus geht hervor, ob die Erstberatung oder auch die Vertretung im Wege der Nebenklage von der Versicherung übernommen wird. 

Direkt bei der Versicherung erhalten Sie dann eine sog. Schadensnummer. Diese gemeinsam mit der Versicherungsnummer und Adresse des Versicherers müssten Sie dann  zur Besprechung mitbringen. 

Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung (meist 100 - 200 €) kann es mitunter günstiger sein, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, da der die Selbstbeteiligung überschießende Betrag eher gering ist. Bitte prüfen Sie das vorab mit der Versicherung. 

Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen bestehen ferner die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe. Diese wird durch die Anwältin für ein Gerichtsverfahren beantragt. Hierbei beteiligt sich zum einen die Staatskasse an den Anwaltsgebühren oder übernimmt diese vollständig und zum anderen wird auch die Rechtsanwält*in ab einem bestimmten Gegenstandswert unterhalb der regulären Gebührensätze tätig. Auch die Gerichtskosten können ganz oder teilweise von der Staatskasse übernommen werden.

Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen:

VKH Formular